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In Deutschland werden jedes Jahr Milliarden vererbt oder durch Schenkung übertragen. Das Gesetz sieht beim Tod eines Menschen eine Erbfolge der Angehörigen nach bestimmten Quoten vor. Diese gesetzliche Erbfolge entspricht in vielen Fällen nicht den Vorstellungen und Wünschen des Erblassers. In manchen Fällen kann sie auch zu ernsthaften praktischen Problemen und Streitigkeiten zwischen den Erben führen. Das kommt vor allem dann vor, wenn die Erben einander fremd oder rechtlich nicht voll handlungsfähig sind.

Durch eine bewusste und gezielte Nachfolgeplanung können Sie die gerechte und praktisch sinnvolle Verteilung und Verwaltung Ihres Nachlasses sichern und etwaigen Problemen Ihrer Erben vorbeugen. Unsere Beratung und Beurkundung gewährleistet, dass Ihr Testament wirksam und fachgerecht formuliert ist. Ein notarielles Testament wird später im Rechtsverkehr als Erbnachweis anerkannt. Sie ersparen Ihren Erben Auslegungsschwierigkeiten und Formalitäten beim Nachweis ihrer Rechte. Das notarielle Testament wird vertraulich registriert und amtlich verwahrt. Nach dem Erbfall wird es automatisch eröffnet und kann nicht verloren gehen.

Außerdem können Sie durch gezielte Schenkungen und Übertragungen unter Lebenden einen planvollen Vermögensübergang auf die nächste Generation sichern. Sie können Vermögen übertragen, sich aber durch Nießbrauchs- oder sonstige Vorbehalte die finanziellen Nutzungen sowie Kontrollrechte sichern. Manchmal lassen sich hierdurch Erbschaftsteuern und der Umfang von Pflichtteilsrechten nicht bedachter Angehöriger reduzieren.

Besondere Konstellationen erfordern spezielle Gestaltungen:

  • In Patchwork-Familien soll häufig vermieden werden, dass der frühere Partner von der Erbfolge profitiert oder in die Nachlassregelung eingreift.

  • Unternehmer möchten durch besondere Vorkehrungen für die fachkundige Verwaltung ihres Unternehmens bei Eintritt der Erbfolge Sorge tragen.

  • In manchen Fällen wünschen Menschen vertragliche Bindungen bei der Sicherung ihrer Werte für die nächste Generation.

  • Wenn Beteiligte eine ausländische Staatsangehörigkeit oder einen Wohnsitz im Ausland haben, muss ihr Testament so gestaltet sein, dass es auch im Ausland Anerkennung findet.

  • Die Beeinträchtigung der Erben durch Pflichtteilsrechte kann in manchen Fällen durch lebzeitige Abfindungsregelungen oder kluge Vorsorge vermindert werden.

Unsere Betreuung umfasst sämtliche Gestaltungsmittel des Erbrechts, vom privaten Verteilungsplan bis hin zu Testamenten für komplexe Unternehmernachlässe mit internationalen Bezügen. Nach dem Erbfall betreuen wir Angehörige bei der Sicherung, Verwaltung, Verwertung und Verteilung des Nachlasses sowie bei der Ausschlagung eines Erbes.

Unsere Beratung und Beurkundung umfasst:

  • Testamente einzelner Personen

  • Gemeinschaftliche Testamente

  • Erbverträge

  • Schenkungen und Übertragungsverträge

  • Erb- und Pflichtteilsverzichte, bei Bedarf mit Abfindungsregelungen

  • Regelungen zur Verteilung des Nachlasses, etwa zur Auseinandersetzung unter den Erben oder Erfüllung von Vermächtnissen

  • Erbscheinsanträge

  • Erbausschlagungen

  • Pflichtteilsregelungen nach dem Erbfall

 

Nutzen Sie unser Knowhow und sprechen Sie uns bei der Beratung an zu möglichen Wechselwirkungen mit Ihrem Unternehmen oder dem Ehegüterrecht!

Sie möchten eine Erbausschlagung beauftragen? Gern können Sie uns über folgendes Formular die benötigten Informationen zukommen lassen. 

Zum Eingabeformular Erbausschlagung

Selbstverständlich können Sie uns auch einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Unsere Expertise

Die Notare Dr. Ivo und Dr. Lenschow sind seit Jahren als Referenten auf Fachveranstaltungen im Bereich des Erbrechts tätig. Dr. Ivo ist darüber hinaus Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen.

Erben und Vererben

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